Der Verein führt den Namen „MOVE – Verein zur Förderung von Bewegung, Gesundheit und Sicherheit“ und hat seinen Sitz in Wien und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

Das Wirken des Vereines erstreckt sich auf das österreichische Bundesgebiet, aber auch den Rest der Welt.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung des amateurhaften Körpersports und insbesondere Fitness und Selbstverteidigung und Förderung der Gesundheitspflege insbesondere Gesundheit und Sicherheit, sowie des damit einhergehenden Vereinslebens.

Der Verein macht keinen Unterschied nach Geschlecht, Rasse, Religion, Nation, sexueller Orientierung und sozialer Schicht seiner Mitglieder und ist eine gemeinnützige nicht auf Gewinn orientierte Einrichtung.

1. Allgemeines:

1.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung der Angebote des Vereins im Bereich Selbstverteidigung, Kampfsport, Kampfkunst und Fitness. Die einzelnen Kurse werden im Rahmen eines Stundenplans abgehalten. Der Stundenplan ist auf der Website www.kaigym.at abrufbar und hängt im Studio aus. Die Dauer einer Kurseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten.

1.2. Die ausübenden Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Trainingsordnung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

2. Nutzungsrechte:

2.1. Allgemeines: Die Nutzung des Studios ist nur Vereinsmitgliedern während der Öffnungs- bzw. Kurszeiten sowie unter Beachtung der Hausordnung gestattet. Das für das Training notwendige Equipment ist selbst mitzubringen. Die aufgrund der gegenständlichen Vereinbarung erworbene Teilnahmeberechtigung an den angebotenen Kursen ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Der/die Kursteilnehmer_in erhält eine Chipkarte ausgestellt, deren Vorweis für den Eintritt ins KaiGym und den Kursbesuch Voraussetzung ist. Der verantwortliche Trainer / die verantwortliche Trainerin ist berechtigt, die Identität anhand eines Lichtbildausweises in Verbindung mit der Chipkarte zu überprüfen.

2.2. Die Möglichkeiten der Mitgliedschaft sind aktuell auf www.kaigym.at/mitgliedschaft abrufbar.

2.3. Die Mitgliedschaft endet nach Ende der vereinbarten Gültigkeitsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Ablauf der Mitgliedschaft kann eine neue Vereinbarung zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen abgeschlossen werden.

2.4. Probetraining: Es besteht die Möglichkeit nach Voranmeldung den angeführten Kurs einmalig probeweise zu besuchen.

3. Zahlungsbedingungen:

3.1. Der gesamte vereinbarte Preis ist bis spätestens zum Tag des ersten Kursbesuches fällig. Zahlungen in Raten sind nur bei KaiGym 12 und bei diesen nur nach gesondert abzuschließender schriftlicher Vereinbarung möglich. Im Falle einer Ratenzahlung hat der/die Vertragspartner_in den vereinbarten Betrag jeweils im Voraus einlangend zu bezahlen. Die Kursteilnahme ist erst gestattet, wenn die Einmalzahlung oder die erste Rate wie vereinbart geleistet wurden. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist ein Kursbesuch erst wieder nach Zahlung des ausständigen Betrages möglich. Die Mitgliedschaft wird jedoch durch eine verspätete Zahlung nicht unterbrochen (und damit auch nicht verlängert), sondern läuft unverändert weiter. Ein Zahlungsverzug kann damit zur zeitlichen Einschränkung der Nutzung des Kursangebotes führen.

4. Unterbrechung der Nutzung:

4.1. Das Risiko für die Verhinderung der Nutzung aufgrund von Krankheit oder sonstiger Gründen trägt grundsätzlich der/die Kursteilnehmer_in selbst. Durch Krankheit oder sonstige Gründe verpasste Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden und verlängern auch nicht die vereinbarte Vertragslaufzeit.

4.2. Unabhängig davon bestehen nachfolgende Möglichkeiten, die Mitgliedschaft während ihrer Laufzeit nach entsprechender Vorankündigung zu unterbrechen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann um den unterbrochenen Zeitraum, die Berechnung erfolgt nach vollen Kalenderwochen. Für den Zeitraum der Unterbrechung stehen die vom Verein Move angebotenen Leistungen dem Mitglied nicht zur Verfügung. Es besteht keine Möglichkeit der Barablöse. Die Unterbrechung muss mindestens eine Woche im Vorhinein persönlich oder per E-Mail bekannt gegeben werden:

4.2.1. Jahresmitgliedschaften können während ihrer Laufzeit maximal für zwei Mal für je mindestens zwei Wochen und höchstens 52 Wochen unterbrochen werden.

4.2.2. Die Halbjahresmitgliedschaft kann einmal für mindestens zwei Wochen und höchstens 52 Wochen unterbrochen werden.

5. Öffnungszeiten:

5.1. Die Öffnungszeiten sind 15 Minuten vor Start der ersten Unterrichtseinheit am Vormittag und am Nachmittag bis zum Ende des Unterrichts. (siehe auch www.kaigym.at). An gesetzlichen Feiertagen ist geschlossen.

5.2. Verein Move ist berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote sowie die allgemeinen Öffnungszeiten und Stundenpläne zu ändern, wenn das Leistungsangebot insgesamt nicht maßgeblich verändert wird. Eine kurzfristige Abweichung oder ein Entfall von einzelnen oder aller Kurse in berechtigt dann nicht zu Entgeltminderungs- oder Rückforderungsansprüchen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender sonstiger organisatorischer Gründe, welche nicht vom Verein verschuldet wurden, erforderlich ist.

5.3. Über eine Änderung des Stundenplans oder von einzelnen Kursen wird durch entsprechenden Aushang im Studio sowie Veröffentlichung auf der Website www.kaigym.at mindestens 14 Tage im Voraus informieren.

5.4. Verein Move ist berechtigt, das Studio für die Dauer eines Betriebsurlaubes für höchstens 14 Tagen zweimal jährlich zu schließen. In dieser Zeit stehen die angebotenen Leistungen nicht zur Verfügung. Der Betriebsurlaub hat ein Ruhen der Mitgliedschaft zur Folge. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft während des Betriebsurlaubes nicht weiterläuft, sie verlängert sich somit um die Dauer des Betriebsurlaubes. Der Verein hat die Betriebsunterbrechung  mindestens ein Monat im Voraus durch Aushang im Studio sowie Veröffentlichung auf der Website www.kaigym.at bekannt zu geben.

6. Haftungsausschluss:

6.1. Der Verein übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch die unsachgemäße Durchführung von Übungen, oder bedingt durch Krankheiten der/die Kursteilnehmer_in oder etwaige eingeschränkte körperliche Fähigkeiten entstehen. Der/die Vertragspartner_in/Kursteilnehmer_in hat über etwaige ihm bekannte Krankheiten, Verletzungen oder sonstige körperliche Einschränkungen – insbesondere sofern dadurch ein erhöhtes Verletzungsrisiko bzw. eine erhöhte Gesundheitsgefährdung besteht – zu informieren.

6.2. Eine Haftung für den Eintritt eines typischen Risikos bei Kampfsportarten wird ausgeschlossen.

6.3. Für Schäden, die im Zusammenhang mit den in der Garderobe verwahrten Gegenständen verursacht werden, haftet der Verein nur dann, wenn die Schäden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges rechtswidriges Verhalten des Vereinsvorstandes herbeigeführt worden sind. Ansonsten haftet der Verein nicht für eingebrachte Gegenstände oder Wertsachen, insbesondere nicht für deren Verlust oder Beschädigung.

7. Hausordnung:

Der/die Vertragspartner_in erklärt, die Hausordnung in der geltenden Fassung – welche einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet – anzuerkennen und sich an die Weisungen des Personals zu halten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie insbesondere Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc., kann der Zutritt zum KaiGym bereits beim ersten Verstoß verwehrt und die Mitgliedschaft im Wege eines außerordentlichen Ausschlusses durch den Vorstand aufgekündigt werden. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet und im Falle einer Ratenvereinbarung noch ausständige Beträge sind weiterhin zu bezahlen.

8. Sonstiges:

8.1. Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformgebot.

8.2. Der/die Vertragspartner_in ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.), unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der/die Vertragspartner_in zu tragen.

9. Gerichtsstand:

9.1. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag wird der Sitz des Vereins vereinbart, bei Klagen gegen den Verbraucher das Gericht an dessen Wohnsitz, an dessen gewöhnlichem Aufenthalt oder dem Ort der Beschäftigung.

9.2. Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

10. Datenschutz:

10.1. Der/die Vertragspartner_in/Kursteilnehmer_in stimmt zu, dass nachstehende persönliche Daten, die dem Verein  zur Verfügung gestellt werden, nämlich Name, Geburtsdatum, digitales Foto, Wohnsitz, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankverbindung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung insbesondere im Wege einer diesbezüglich angelegten Kundendatei gespeichert, verarbeitet und verwendet werden. Der/die Vertragspartner_in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, vom Verein Werbeemails, Veranstaltungseinladungen in eigener Sache, etc. zu erhalten.

10.2. Der/die Vertragspartner_in stimmt weiters der Verwendung und Speicherung seiner Daten im Rahmen einer im Kaigym installieren Videoüberwachungsanlage ausdrücklich zu. Die Videoüberwachung dient der Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Kursteilnehmer_innen, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten.

Stand 2025